Rot-Weiß Ahrbergen setzt den Tabellenführer stark unter Druck
Beim Heimspiel in der Giesener Halle hatte das RWA Team gleich beim Start einen starken Gegner gegen sich. Man traf auf den aktuellen Tabellenführer, die dritte Mannschaft des VfV Hildesheim. Aber Karsten Homey und Thomas Focke begannen ihr Spiel sehr konzentriert und gewannen das erste Herrendoppel sehr sicher in zwei Sätzen. Jonas Holze und Jannis Schaper verloren leider danach das zweite Herrendoppel in zwei Sätzen.
Aber dann hatten die Damen einen furiosen Lauf. Friederike Klug und Karen Steinbrecher gewannen, nach hartem Kampf in drei Sätzen. Im Anschluss daran zeigte Karen Steinbrecher eine hervorragende Leistung im Dameneinzel. Sie gewann dieses Spiel, durch eine großartige kämpferische Leistung, in drei Sätzen. Bei den anschließenden drei Herreneinzeln, konnte nur Jannis Schaper das dritte Herreneinzel in zwei Sätzen gewinnen. Das abschließende Mixed verloren Friederike Klug und Karsten Homey leider in drei Sätzen. Aber trotzdem konnte das RWA Team sehr stolz auf diese Leistung sein. Man hatte gegen den Tabellenführer ein Unentschieden erkämpft.
Im zweiten Spiel des Tages ging es gegen die SG Holzminden. Diese Begegnung wurde ziemlich deutlich von den Ahrbergern gewonnen. Nur das zweite Herrendoppel und das Herreneinzel konnten die Holzmindener für sich entscheiden. Es muss hierbei allerdings berücksichtigt werden, dass die Gegner nur mit einer Dame angetreten waren und dadurch kein Damendoppel gespielt werden konnte. Damit gingen die Punkte kampflos an Ahrbergen. Durch eine Verletzung der gegnerischen Spielerin konnte das Dameneinzel ebenfalls nicht gespielt werden, sodass auch hier die Punkte dem Ahrberger Team zugesprochen wurden.
Durch Siege im zweiten und dritten Herreneinzel sowie im Mixed, gewannen die Ahrberger diese Begegnung klar mit 6:2 Punkten und stehen nun auf dem 4. Platz der aktuellen Tabelle.
Der nächste Punktspieltag fand in Hildesheim statt. Gastgeber war Eintracht Hildesheim. Diese Mannschaft war auch der Gegner im ersten Spiel von Rot-Weiß Ahrbergen. Leider war es kein guter Start für die Mannschaft. Beide Herrendoppel gingen gleich verloren. Auch das Damendoppel musste eine Dreisatzniederlage hinnehmen. Nur Friederike Klug gelang es das Dameneinzel in zwei Sätzen für sich zu entscheiden. Danach gelang es der Mannschaft nicht mehr, noch eines der restlichen Spiele zu gewinnen. Am Ende ging diese Auseinandersetzung klar mit 1:7 Punkten verloren.
Aber im Januar 2025 gibt es im Rückspiel die Chance für eine Revanche, wenn die beiden Teams erneut aufeinandertreffen.
Das zweite Spiel des Tages bestritt das RWA Team gegen MTV Nordstemmen 3. Diesmal gelang ein guter Start. Karsten und Lennard Homey besiegten ihre Gegner im ersten Herrendoppel glatt in zwei Sätzen. Das zweite Herrendoppel, Sebastian Wolf und Jannis Schaper, unterlagen ihren Gegnern nach drei Sätzen.
Das Damendoppel fand nicht statt, da die gegnerische Mannschaft nur mit einer Dame angetreten war. Im Dameneinzel setzte Karen Steinbrecher ihre Siegesserie fort und gewann erneut in zwei Sätzen. Auch Lennard Homey setzte sich in seinem ersten Einzel, klar in zwei Sätzen gegen seinen Gegner durch.
Sebastian Wolf im zweiten Einzel und auch Jannis Schaper im dritten Einzel, machten es etwas spannender. Sie benötigten jeweils drei Sätze, um als Sieger vom Platz zu gehen. Am Ende gelang der Mannschaft ein
klarer 6:2 Erfolg. Das war dann doch noch ein positiver Abschluss dieses Punktspieltages.
Friederike Klug und Jannis Schaper
Projekt Rasenroboter erfolgreich beendet!!!
Liebe Spender des Projektes „Rasenroboter für den SV Rot-Weiß Ahrbergen“,
am 18.08.2024 wurde unser Projekt erfolgreich abgeschlossen. Dank Eurer/Ihrer Hilfe konnten wir unser Ziel nun verwirklichen.
Dafür bedankt sich der Vorstand nochmals ganz herzlich bei allen Spendern. Ihr wart großartig!
Unser Dank gilt auch der Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen, die sich durch die Verdoppelung der Spenden mit insgesamt 2.500€ beteiligt haben.
Sportliche Grüße vom Vorstand des SV Rot-Weiß von 1911 Ahrbergen e.V.
Hier geht es zum Protokoll der Jahreshauptversammlung, die am 19.01.2024 im Clubhaus stattgefunden hat.
Datenschutzordnung im SV Rot Weiß Ahrbergen von 1911 e.V.
Präambel
Der SV Rot Weiß Ahrbergen von 1911 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, im Rot-Weiß-Kurier und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Adresse, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Mitglieder-Verwaltungzugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Ressortleiter Mitglieder-Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel keine 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Pressewart. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Pressewart vorgenommen werden.
2. Der Pressewart ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Pressewarts. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Pressewart weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Pressewarts, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder Datenweitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 08.08.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.